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Golden Visa / Residence Permit

Bürger der Europäischen Union / der Schweiz / des Europäischen Wirtschaftsraums haben automatisch Aufenthaltsrecht in Portugal.

Die (Goldene Aufenthaltserlaubnis) ist für andere Nationalitäten eine Möglichkeit einen portugiesischen Wohnsitz zu erlangen, indem sie qualifizierte Investitionen tätigen.

Die durch ein Gesetz aus dem Jahr 2012 geschaffene "Goldene Aufenthaltserlaubnis" hat eine Gültigkeit von einem Jahr ab dem Ausstellungsdatum, danach kann sie für Perioden von zwei aufeinanderfolgenden Jahren verlängert werden und ermöglicht, wie andere portugiesische Aufenthaltsgenehmigungen auch, das visafreie Reisen innerhalb des Schengen-Raums.

Diese befristete Aufenthaltsgenehmigung wird ausländischen Investoren gewährt, die direkt oder durch eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung alleiniger Gesellschafter einer Kapitalanlagegesellschaft in Portugal werden, die eine der folgenden Anforderungen erfüllt:

• Mindestinvestition in Immobilien in Höhe von:

- 350.000 Euro für den Erwerb und die Renovierung von Immobilien, die vor mehr als 30 Jahren gebaut wurden oder sich in ausgewiesenen städtischen Sanierungsgebieten befinden, reduziert auf 280.000 Euro, wenn sie sich in Gebieten mit geringer Bevölkerungsdichte befinden; oder

- 500.000 Euro beim Erwerb von Immobilien, reduziert auf 400.000 Euro, wenn sie sich in Gebieten mit geringer Bevölkerungsdichte befinden; oder

• Mindestkapitalübertragung nach Portugal von:

- 500.000 Euro, wenn dieses dazu bestimmt ist, Beteiligungen an Investment- oder Risikokapitalfonds zu erwerben, die auf die Kapitalisierung von kleinen und mittleren Unternehmen spezialisiert sind; oder

- 1 Million Euro für Investitionen in andere finanzielle Vermögenswerte, und zwar durch die Gründung (Aktienkapital) einer portugiesischen Gesellschaft, z.B. eine IBCM-Firma; oder

• Die Investition schafft mindestens 10 Arbeitsplätze in Portugal; auf 8 reduziert, wenn sich das Unternehmen in einem Gebiet mit geringer Bevölkerungsdichte befindet; oder

• Investition von mindestens 350.000 Euro in wissenschaftliche Forschung, die von qualifizierten Einrichtungen entwickelt wurde, reduziert auf 280.000 Euro für Investitionen in Gebieten mit geringer Bevölkerungsdichte; oder

• Mindestens 250.000 Euro für Investitionen / Unterstützung von künstlerischen Produktionen, oder fachgerechter Rettung oder Erhaltung nationaler Kulturgüter durch zugelassene Institutionen, reduziert auf 200.000 Euro für Investitionen in sogenannten Gebieten mit geringer Bevölkerungsdichte.

Investitionen, die über ein Unternehmen getätigt werden, erfordern, dass sich der Hauptsitz in Portugal befindet, oder in einem anderen EU-Land, in diesem Fall mit einer dauerhaften Niederlassung in Portugal.

Die Investition muss für einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren ab der Ausgabe der Golden Residence Permit bestehen bleiben.

Die Erneuerung der Genehmigung verlangt, dass ihr Inhaber mindestens 7Tage während des ersten und 14 Tage während jeder der Perioden der darauffolgenden zweijährigen Verlängerungszeiträume bleibt. Die Tage des Aufenthaltes in Portugal können, müssen aber nicht, aufeinanderfolgend sein.

Die Inhaber der Erlaubnis dürfen in Portugal arbeiten, mit der Option, ihren Wohnsitz im Ausland zu behalten. Das Recht auf Familienzusammenführung sieht vor, dass auch unmittelbare Familienmitglieder eine Aufenthaltserlaubnis erhalten können.

Nach 5 Jahren können die Inhaber der (Golden Residence-Aufenthaltserlaubnis), eine permanente Aufenthaltserlaubnis beantragen, für die sie auf Grundkenntnisse der portugiesischen Sprache geprüft werden; und nach 6 Jahren kann die portugiesische Staatsbürgerschaft und folglich der portugiesische Pass beantragt werden.


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